AGB

Für das Vertragsverhältnis zwischen Toy Marketing & Consulting (Harald Niemann) - nachfolgend Toy Marketing & Consulting genannt - und seinen Kunden gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Toy Marketing & Consulting betreibt einen Übersetzungsservice, der über Internet/World Wide Web Kunden in aller Welt zur Verfügung steht.

Die Übersetzungen werden von dafür qualifizierten Mitarbeitern von Toy Marketing & Consulting vorgenommen oder von unabhängigen Übersetzern, die nach einer Qualifikationsprüfung durch Toy Marketing & Consulting Zugang zu den Kundentexten erhalten.

Datenschutz
Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt. Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen werden.
Bei Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, Toy Marketing & Consulting und dem Übersetzer kann eine 100%ige Vertraulichkeit nicht garantiert werden.

Werden Übersetzungen mit der Post oder einem anderem dazu autorisierten Versandunternehmen versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder der verspäteten Zustellung mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, bzw. das beauftragte Versandunternehmen auf den Kunden über. Von Toy Marketing & Consulting wird keine über den von der Post bzw. des beauftragten Versandunternehmens geleisteten Schadensersatz hinausgehende Haftung übernommen.

Toy Marketing & Consulting behält sich vor, von jeder Übersetzung eine Kopie für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren, sofern der Kunde dem bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widerspricht.

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Gültig ist die jeweils aktuelle Preisliste, bzw. die im individuellen Angebot genannten Preise.

Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit Toy Marketing & Consulting kommt zustande durch die Übermittlung des Kundenauftrags per elektronischer Post oder bzw. die Zusendung der Auftragsbestätigung durch Toy Marketing & Consulting.

Daten
Übersetzt werden ausschließlich Texte. Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, können von Toy Marketing & Consulting - auch nach Vertragsschluss - zurückgewiesen werden.

Die Vorlage der Texte bei Toy Marketing & Consulting durch den Kunden erfolgt in der Regel in elektronischer Form. Die Übersetzung erhält der Kunde in der Regel ebenfalls in elektronischer Form. Der Kunde teilt das gewünschte Dateiformat bei Auftragserteilung Toy Marketing & Consulting mit.

Das Quellenmaterial muss lesbar sein und zu dem von Toy Marketing & Consulting angegebenen Zeitpunkt und im angegebenen Format an Toy Marketing & Consulting übermittelt sein. Toy Marketing & Consulting ist nicht für Lieferverzögerungen verantwortlich, die aus der verspäteten Lieferung des Quellenmaterials oder einer Lieferung in einem abweichenden Format ergeben.

Alle Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials müssen nach deutlicher Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Version an Toy Marketing & Consulting übermittelt werden.

Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
Bei allen zur Übersetzung bzw. Lokalisierung vorgelegten Texten, Zeichnungen, Quellcodes u.ä. wird das Urheberrecht des Auftraggebers vorausgesetzt. Alle Folgen aus Verletzungen des Urheberrechts an Ausgangsmaterialien trägt der Auftraggeber.
Die Übersetzung/Lokalisierung bleibt bis zur vollständigen Begleichung der entsprechenden Rechnungssumme Eigentum von Toy Marketing & Consulting.
Die im Zusammenhang mit einer Übersetzung bzw. Lokalisierung ggf. erstellten Hilfsmittel, wie Terminologielisten, Translation Memories, Abkürzungsverzeichnisse usw., verbleiben Eigentum von Toy Marketing & Consulting.
Sofern Toy Marketing & Consulting in Ausübung der Übersetzung bzw. Lokalisierung Urheberrechte oder andere Schutzrechte entstehen, verbleiben diese bei Toy Marketing & Consulting, soweit sie nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragen wurden.

Preise und Lieferungen
Preise und Liefertermine für die Implementierung von Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials in Übersetzungen, deren Übertragung in die Zielsprache bereits begonnen hat (Autorenkorrekturen), werden nach Maßgabe des Umfangs der Änderungen und der prozentual bereits erfolgten Übersetzung festgelegt. Toy Marketing & Consulting benachrichtigt den Kunden mit einer Schätzung der zusätzlichen Kosten, bevor die Änderungen und Ergänzungen implementiert werden.
Korrekturlesen, nachträgliche Textgestaltung, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontage, Herstellung von Druckvorlagen oder Html-Dokumenten u.ä. werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern vorab kein Festpreis vereinbart wurde.

Der Umfang einer Übersetzung wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach DIN-Normzeilen berechnet. In der Regel wird der Quelltext, in Ausnahmefällen auch der Zieltext zur Grundlage der Zeilenberechnungen gemacht.
Der Mindestauftragswert beträgt EUR 150,00 einschl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungen
Toy Marketing & Consulting berechnet dem Kunden das Honorar für die Übersetzung unverzüglich nach ihrer Fertigstellung. Der Kunde erhält die Rechnung auf elektronischem Weg. Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig, netto Kasse. Die Zahlung des Kunden erfolgt je nach Vereinbarung durch Überweisung auf das Firmenkonto von Toy Marketing & Consulting. Es kann nach Absprache eine besondere Regelung getroffen werden.

Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden bereits fertiggestellte Arbeiten dem Kunden zur Verfügung gestellt und ihm berechnet. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich Toy Marketing & Consulting vor, Zinsen in gesetzlich geregelter Höhe (gem. §288 Abs. 1, S.1 BGB) als Verzugsschaden zu erheben

Terminologie
Übersetzungen werden hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik und Sprachgebrauch gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Zielsprache ausgeführt.

Toy Marketing & Consulting übersetzt Fachbegriffe und spezielles Vokabular mit der gebräuchlichen und üblichen Bedeutung. Hat der Kunde für die Übersetzung einen bestimmten, bzw. von allgemein anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so teilt er dies mit und stellt entsprechende Anleitungen (Mustertexte, Paralleltexte, Glossare und dergleichen) zur Verfügung. Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des Kunden ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Auf Wunsch des Übersetzers gewährt der Kunde fachliche Konsultation.

Leistungen
Toy Marketing & Consulting verpflichtet sich, die Übersetzung so auszuführen, dass sie keine Mängel aufweist; unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. Toy Marketing & Consulting verpflichtet sich weiterhin, dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen oder Zusätze vorgenommen wird. Toy Marketing & Consulting behält sich vor, gegebenenfalls Kommentare, Fußnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen.

Die fertige Übersetzung wird von Toy Marketing & Consulting auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Kunden gesendet.

Als Zeitpunkt des Erhalts der Übersetzung gilt das Absendedatum von Toy Marketing & Consulting bzw. der Zeitstempel (timestamp) der Email / des FTP-Servers. Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen - wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (z.B. Absendeprotokoll) abgeschickt wurde - keinen Einwand, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

Rügt der Kunde innerhalb der 14-Tagesfrist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich schriftlich zu beschreiben. Der Kunde hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll.

Toy Marketing & Consulting wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist veranlassen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist Toy Marketing & Consulting berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum schriftlich so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars oder zur Rückgängigmachung des Vertrags berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an Toy Marketing & Consulting zurück.

Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Kunden wegen Übersetzungsmängeln nur dann zu, wenn Toy Marketing & Consulting, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Haftung
Alle Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
Stellt sich nach der Auftragsannahme durch Toy Marketing & Consulting heraus, dass der Auftrag aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit des Übersetzers oder technische Mängel im Netz) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden kann, informiert Toy Marketing & Consulting den Kunden unverzüglich.

Ist die Erbringung der Übersetzungsdienstleistung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Verkehrsstörungen, Streik, Ausfall der Stromversorgung o.ä.) nicht möglich, so ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder Frist gehemmt. Die Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die entsprechende Störung beseitigt ist.
Toy Marketing & Consulting haftet nicht, wenn der Auftrageber bei Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde, dass die von ihm gewünschte Frist eine den üblichen Qualitätsanforderungen gerecht werdende Bearbeitung nicht zulassen.
Für den Kunden bestehen ausschließlich rechtliche Beziehungen zu Toy Marketing & Consulting, nicht zu dem jeweiligen Übersetzer. Ein direkter Kontakt Kunde-Übersetzer ist nur mit Einwilligung von Toy Marketing & Consulting möglich.

Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.

Schlussbestimmungen
Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Diese Klausel gilt nicht im rechtlichen Verhältnis von Toy Marketing & Consulting mit Privatkunden. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Toy Marketing & Consulting und allen Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts Anwendung.

Ergänzend zu den vertraglichen Bestimmungen gelten die Vorschriften des Werkvertrages (§§ 631 ff. BGB) und des Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 BGB).



Stand: 01. Juni 2008


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